FIBAV Katalogbestellung-Infopage weiter

Bauen mit FIBAV Stein auf Stein, hier können Sie Ihren Hauskatalog anfordern!


 Wir freuen uns auf Ihre Kataloganforderung

Die FIBAV ist einer der größten Anbieter von massiv, Stein auf Stein gebauten Eigenheimen in Nord- und Mitteldeutschland, mit ca. 500 Häusern Jahr für Jahr. Seit 1991 haben wir mehr als 10.000 Häuser an zufriedene Bauherren übergeben. Diese haben im Rahmen einer Befragung, was den Markenkern unseres Unternehmens ausmache, die Formel "Qualität ohne Kompromisse" geprägt. Diesem Anspruch fühlen wir uns jeden Tag von neuem verpflichtet. Bei uns bekommen Sie, und das ist einzigartig in der deutschen Baubranche, wirklich alles aus einer Hand. Vom Erstkontakt in unseren Geschäftsstellen über den Hausentwurf und die Planung durch unsere eigenen Architekten bis zum Bau durch unsere eigenen Handwerker. Hierbei kommt nur erstklassige Qualität anerkannter deutscher Markenhersteller zum Einsatz, so dass Sie auch noch nach vielen Jahren sehr viel Freude an Ihrem Haus haben.

Holen Sie sich für Ihren Hausbau den neuen FIBAV-Hauskatalog 2024. Dieser wurde mit vielen innovativen Haustypen neu gestaltet. FIBAV Hausbau Inspirationen auf über 100 Seiten. Hier anfordern!

Die Bundesförderung (KfW) für energieeffiziente Neubauten startet ab dem 20.04.2022 wieder: Ab dem 20.04.2022 können wieder Anträge bei der KfW Bank für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses (EH 40 EE, 40 NH, 40 Plus) oder Effizienz­gebäudes gestellt werden. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Bis 31.12.2022 stehen ca. 1 Milliarde EUR für die Neubauförderung zur Verfügung. Jetzt schnell handeln, die Fördersumme wird nicht bis zum Jahresende 2022 reichen!!
- Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
- Kommunen können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
Bei Wohngebäuden fördert die KfW diese drei Effizienzhaus-Stufen:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000,- EUR Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000,- EUR,
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000,- EUR Kreditbetrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750,- EUR,
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000,- Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750,- EUR.
Bei Nichtwohngebäuden fördert die KfW diese beiden Effizienzgebäude-Stufen:
- Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio.,- EUR Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio.,- EUR,
- Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio.,- EUR Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio.,- EUR.
Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.

Welch ein herber Rückschlag für Bauherren, Bauwillige und Neuanfang: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW Bank wurde am 24.01.2022 mit einem Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55. Über die Zukunft der Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 wird die Bundesregierung zügig entscheiden. Details zu Antragsberechtigung und Vergabeverfahren werden derzeit noch festgelegt. Voraussichtlich 1 Milliarde EUR stehen bis zum 31.12.2022 zur Verfügung. Die Fördersumme wird aber sicherlich nicht bis zum Jahresende 2022 reichen. Sollten Sie an einer Effizienzhaus 40 Förderung interessiert sein, so handeln Sie jetzt schnell. Die Hausunterlagen inklusive Baubeschreibung für unsere FIBAV Häuser Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 Plus können Sie gerne bei uns anfordern, wir beraten Sie gern!

24.01.2022: Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude der KfW wurde vorläufig gestoppt. Die Bundesregierung will die Förderung und gesetzliche Standards für den Neubau neu ordnen
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

24.01.2022: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde mit sofortiger Wirkung mit einem Antrags- und Zusagestopp belegt
1. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit einem vorläufigen Programmstopp belegt, mit sofortiger Wirkung. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
2. Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
3. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
(Quelle: KfW Bank)

Ab 01.02.2022: Förderung für das Effizienzhaus 55/Effizienzgebäude 55 bei Neubau entfällt
Die Bundesregierung fördert zukünftig gezielter Bau­vorhaben, die das höchste CO2-Einspar­potenzial aufweisen. Im Gegen­zug entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten. Das bedeutet konkret: Sie können die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 (einschließlich Erneuer­bare-Energien-Klasse und Nach­haltig­keits-Klasse) bei Neu­bauten noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022. Andere Effizienzhaus-Stufen/Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäude­sanierungen fördern wir unverändert. Ausnahme für Betroffene des Hoch­wassers 2021: Sie können die Förderung für die Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neu­bauten noch bis 30.06.2022 beantragen. Die Ausnahmeregelungen gelten für Personen, die im Rahmen der BEG-Förderrichtlinien antragsberechtigt sind für ein Gebäude in einem vom Hochwasser 2021 betroffenen Gebiet in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Sachsen, sofern das Gebäude als direkte Folge der Naturkatastrophe Schaden genommen hat. Ausnahmeregelungen können nur genutzt werden, wenn die Betroffenheit des Gebäudes durch die Kommune oder den Landkreis bestätigt wird (Quelle KfW Bank).

FIBAV KfW E55 EE Aktionshäuser 2021/2022, inklusive Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung und Kosten für Antragsstellung und Dokumentation: Die KfW-Effizienzhaus 55 Förderung läuft aus, planen Sie mit uns Ihr FIBAV Effizienzhaus 55 und beantragen Sie noch bis 31.01.2022 die KfW-Förderung in Höhe von maximal 26.250,- EUR. Sie suchen ein schickes Einfamilienhaus? Folgende FIBAV Aktionshäuser KfW E55 EE (Erneuerbare Energien) stehen Ihnen zur Wahl: ein Bungalow mit Walmdach, das FIBAV Aktionshaus Bungalow Ahlum E55 EE in Classic-Baubeschreibung, mit ca. 118,34 m² Wohnfläche, ein klassisches Haus mit Satteldach und extravaganten Zwerchgiebel, das FIBAV Aktionshaus Stadthaus Cremlingen E55 EE in Classic-Baubeschreibung, mit ca. 153,70 m² Wohnfläche und eine Stadtvilla mit Walmdach, das FIBAV Aktionshaus Stadtvilla Hohen Neuendorf E55 EE in Classic-Baubeschreibung, mit ca. 139,85 m² Wohnfläche, es ist alles dabei. Komfortables Wohnen, drei Häuser für Jung und Alt. Unsere FIBAV Häuser sind erweiterbar, die Grundrisse variabel, die Ausstattung kann nach Ihren Wünschen angepasst werden, gegen Aufpreis. Der Kaufpreis versteht sich ohne Grundstück, ohne Hausanschluss- und Erwerbsnebenkosten, ohne Maler-/Teppicharbeiten, Ausstattung gem. Baubeschreibung! Gültig bis zum 31.01.2022.
Die Unterlagen für die o.g. Aktionshäuser können Sie gerne bei uns anfordern!
Kaufpreis: *Ihre Region, Ihr Preis für das FIBAV Aktionshaus Bungalow Ahlum E55 EE:
Region 0: ab 197.580,- EUR
Region 1: ab 201.580,- EUR
Region 2: ab 202.580,- EUR
Region 3: ab 203.580,- EUR
Kaufpreis: *Ihre Region, Ihr Preis für das FIBAV Aktionshaus Stadthaus Cremlingen E55 EE:
Region 0: ab 249.580,- EUR
Region 1: ab 253.580,- EUR
Region 2: ab 256.580,- EUR
Region 3: ab 257.580,- EUR
Kaufpreis: *Ihre Region, Ihr Preis für das FIBAV Aktionshaus Stadtvilla Hohen Neuendorf E55 EE:
Region 0: ab 228.580,- EUR
Region 1: ab 232.580,- EUR
Region 2: ab 234.580,- EUR
Region 3: ab 235.580,- EUR
Region 0:
PLZ 01000 - 01999, 03200 - 03299, 04100 - 04999, 06100 - 06499, 06700 - 06999, 30100 - 30999, 31000 - 31399, 37400 - 37599, 38100 - 38899, 39100 - 39699.
Region 1:
PLZ 02600 - 03199, 04610 - 04639, 06500 - 06699, 06710 - 06729, 07300 - 08699, 09100 - 09699, 12000 - 12699, 13000 - 13699, 14000 - 14199, 14400 - 14999, 29200 - 29499, 31500 - 31899, 36400 - 36499, 37100 - 37199, 37300 - 37399, 37600 - 37699, 96500 - 96599, 98500 - 98799, 99000 - 99999.
Region 2:
PLZ 15200 - 15999, 16200 - 16999.
Region 3:
PLZ 10100 - 10999, 17000 - 17599, 19300 - 19399.
Andere PLZ: auf Anfrage!

Die KfW-Effizienzhaus 55 Förderung läuft aus, planen Sie mit uns Ihr FIBAV Effizienzhaus 55 und beantragen Sie noch bis 31.01.2022 die KfW-Förderung in Höhe von maximal 26.250,- EUR
Die Förderung für ein Effizienzhaus 55 (auch EE und NH) im Neubau kann man nur noch bis 31.01.2022 beantragen. Wenn Sie derzeit planen, Ihr Traumhaus als Effizienzhaus 55 (auch EE und NH) zu bauen, müssen Sie jetzt schnell sein und die Förderungsmöglichkeiten noch bis Ende Januar 2022 mitnehmen, wir beraten Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Förderung Ihres neuen FIBAV-Hauses im Vorfeld folgendes benötigen: ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit Ihrem Finanzierungspartner und der KfW-Förderantrag muss vor Vertragsabschluss (Hausbauvertrag) gestellt werden.

FIBAV Aktionshäuser der Frühlings-Edition 2021
Sie suchen ein schickes Einfamilienhaus? Folgende FIBAV Aktionshäuser der Frühlings-Edition stehen Ihnen zur Wahl: zwei Bungalows mit Walmdach (FIBAV Aktionshaus Elm, ein Bungalow mit ca. 81 m² Wohnfläche, FIBAV Aktionshaus Flämming, ein Winkelbungalow mit ca. 128 m² Wohnfläche), zwei klassische Häuser mit Satteldach (FIBAV Aktionshaus Solling, mit ca. 115 m² Wohnfläche, FIBAV Aktionshaus Deister, mit ca. 133 m² Wohnfläche,) sowie zwei Stadtvillen (FIBAV Aktionshaus Lichtenberge, eine Stadtvilla mit ca. 129 m² Wohnfläche, FIBAV Aktionshaus Harz, eine große Stadtvilla mit ca. 159 m² Wohnfläche), es ist alles dabei. Komfortables Wohnen, sechs Häuser für Jung und Alt. Unsere FIBAV Häuser sind erweiterbar, die Grundrisse variabel, die Ausstattung kann nach Ihren Wünschen angepasst werden. Ausführung als KfW Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus gegen Aufpreis möglich! Limitierte Auflage: 6 x je 15 Häuser, Aktion abgelaufen, jedoch sind Anfragen möglich!

Bautätigkeit der FIBAV-Gruppe (Massivhäuser, Fachwerkhäuser, Holzrahmenhäuser und exklusive Holzhäuser im nordamerikanischen, skandinavischen, Alpen oder Blockhaus Design aus eigener Fertigung, deutsche Markenqualität, Made in Germany):
Schwerpunktgebiete sind die Regionen Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg. Alle anderen Bundesländer nur auf Anfrage, es gelten Regionalzuschläge.
Wir bauen wir für Sie: ganze Wohnanlagen, Bau- und Wohnprojekte, Ferienwohnanlagen, Wohnparks, komplette Eigenheimsiedlungen inklusive der Planung, der Projektierung, der Erschließung und dem Verkauf, Vermarktung der Grundstücke, Bauplanung, Bauausführung und Verkauf der Häuser bzw. Eigentumswohnungen.

Sie wollen kein Haus von der Stange, dann planen Sie mit uns Ihr FIBAV Architektenhaus, als Unikat, natürlich auch als Ausbauhaus
Die FIBAV-Produktpalette bietet Ihnen ein breites Spektrum an verschiedenen Haustypen, Stilrichtungen, Architekturvorschlägen und Ausbaustufen. Viele Bauherren haben ihre ganz individuellen Wünsche und Vorstellungen an ihr neues Zuhause. Kein Haus von der Stange, darin liegt unsere Stärke. Deshalb bieten wir Ihnen die freie Planung an. Ihr Architektenhaus, individuell geplant nach Ihren Vorstellungen als Unikat. Vertrauen Sie einem versierten Team von Architekten und Bauingenieuren mit langjähriger Erfahrung und dem richtigen Fingerspitzengefühl für Architektur und einer passenden Kalkulation. Wir bringen unsere Erfahrungen aus tausenden realisierter Bauvorhaben ein. Gemeinsam mit Ihnen als Bauherr entwickeln wir Ihr Traumhaus unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen und Wünschen. Wir beraten Sie gern ausführlich zu Detaillösungen, ausgefallenen bzw. extravaganten Ausstattungen sowie allen technischen Fragen, auch zu regenerativen Energielösungen. Gerne verweisen wir auf unsere Referenzhäuser, welche Ihnen als zusätzliche Inspiration und als Idee für Ihr Traumhaus dienen können.

FIBAV Massivhaus, der Bungalow-Spezialist, falls gewünscht, auch gerne in Holzrahmenbauweise, natürlich aus eigener Produktion
Der Bungalow wird als Haustyp immer beliebter bei Jung und Alt. Das ist verständlich, denn er bietet viele schöne Besonderheiten gegenüber klassischen mehrstöckigen Häusern. Das Wesentliche am Bungalow ist das Wohnen auf einer Ebene. Und dadurch ergeben sich auch die Vorteile gegenüber klassischen Häusern. Auch barrierefreies Wohnen ist gut umsetzbar. Der Bungalow bietet die Möglichkeit einer ganz individuellen Gestaltung, da die Wände nur das Dach, nicht aber ein Obergeschoss tragen müssen. Dadurch ist die Statik zwar immer noch entscheidend, das Haus aber einfacher zu konstruieren und bietet zum Beispiel die Möglichkeit des Winkel-Bungalows. Aber vor allem auch die offene Bauweise, die sich heutzutage großer Beliebtheit erfreut, ist im Bungalow gut realisierbar, da er weniger tragende Wände benötigt. Auch eine integrierte Garage mit Zugang direkt ins Haus läßt sich leicht umsetzen und ist besonders praktisch.

FIBAV: individuelle Lösungen für Ihr Traumhaus. Wir errichten grundsätzlich jedes in Deutschland planbare Haus. Egal ob ein Kataloghaus, Aktionshaus, Bungalow, Landhaus, Stadthaus, Reihenhaus, Doppelhaus, Häuserzeile, Toskana-Villa, Winkelbungalow, Stadtvilla, Friesenhaus, Provence-Villa, Pultdachhaus, Fachwerkhaus, Designer-Villa, Kubushaus, Haus im Bauhausstil, individuelle Hausplanung, Luxusvilla, Mansard-Villa, Architektenhaus, Ferienhaus, Passivhaus, Mehrfamilienhaus, Mehrgenerationenhaus, als schlüsselfertiges Haus, mit Keller oder auf Bodenplatte, mit Putz- oder Klinkerfassade, Holzfassaden, weitere Fassadenarten möglich, Hausbau mit Gauben, Erkern und Balkon möglich.
Weitere Sonderausstattungen und Leistungen sind nach Absprache möglich: Rollläden, weitere Fenster, Türen und Bäder, Alarmanlage, erweiterte Elektroanlage, Schornstein, Fahrstuhl, Lift, Lastenaufzug, Traumbäder, Sauna, moderne Haus- und Klimatechnik, regenerativen Energielösungen, Wäscheschacht, zentrale Staubsaugeranlage, Hauseingangsüberdachungen, Wintergarten, Garage, Carport, Tiefgarage, PKW-Aufzug, Vermessungen, Bodengutachten, Grundstückssuche sowie weitere Serviceleistungen nach Absprache, die FIBAV Flexibilität garantiert Ihnen Ihr Wunschhaus.
Ausführung als KfW Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus gegen Aufpreis möglich!

Bitte beachten Sie unsere Möglichkeiten zur freien Planung. Wir planen Ihr Haus frei nach Ihren Ideen. Weiterhin können wir unsere Häuser und Grundrisse frei nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen individuell anpassen und verändern, als freie Planung ohne zusätzliche Planungskosten. Gerne bauen wir auch Ihr Wunschhaus auf Ihrem Grundstück!
Sie haben "außergewöhnliche" Wünsche oder Vorstellungen? Wir nehmen jede Herausforderung gerne an, rufen Sie uns doch einfach an!

Beim Bau oder Kauf lohnt es sich, auf den KfW-Effizienz­haus-Standard zu achten. Damit können Sie:
- Energiekosten sparen,
- den Wert Ihrer Immobilie steigern,
- den Wohnkomfort erhöhen,
- von Fördergeldern profitieren.
(Quelle KfW Bank)

Energieeffizient bauen und staatliche Förderung nutzen: bis zu 120.000 EUR Darlehen pro Wohneinheit:
Anpassung der Förderbedingungen ab 24.01.2020:
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher sind zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen in Kraft getreten:
- ab 24.01.2020: Die Tilgungszuschüsse und die maximalen Kreditbeträge haben sich erhöht,
- ab 01.01.2020: Die Förderung für einige Heizungsarten ist entfallen.
KfW-Bank Kredit: Energieeffizient Bauen
Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses oder eine entsprechende Eigentumswohnung:
- ab 0,75 % effektiver Jahreszins*,
- für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen,
- 120.000,- EUR für jede Wohneinheit**,
- Geld sparen - weniger zurückzahlen: bis 30.000,- EUR,
- Tilgungszuschuss flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln***.

Beispiel für ein KfW-Effizienzhaus 55
Um den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zu erreichen, sind zum Beispiel folgende Maßnahmen Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts:
- Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien,
- Holzpellet- bzw. Biomasseheizung oder Wärmepumpe,
- Solaranlage für Trinkwassererwärmung,
- Außenwanddämmung (18 cm),
- Dachdämmung (24 cm),
- Fenster mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen.
(Quelle KfW Bank)

Die KfW Bank fördert den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus**** oder eine entsprechende Eigentumswohnung und zwar:
- beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung,
- beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).
*Zinsbeispiel für ein KfW 55 Haus:
Für ein Darlehen in Höhe von 120.000,- EUR gelten folgende Konditionen: 0,75 % p. a. Sollzins und 0,75 % p. a. Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit, bis 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung (Stand: 24.01.2020, Quelle KfW Bank).
**Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist.
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.
***Tilgungszuschuss: Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer neuen Immobilie, desto höher der Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen und verkürzt die Laufzeit, energieeffizient Bauen - Kredit (153):
- KfW-Effizienzhaus 55: 15 % der Darlehenssumme (bis zu 18.000,- EUR für jede Wohneinheit),
- KfW-Effizienzhaus 40: 20 % der Darlehenssumme (bis zu 24.000,- EUR für jede Wohneinheit),
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 % der Darlehenssumme (bis zu 30.000,- EUR für jede Wohneinheit).
****Ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus erfüllt die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 und verfügt über folgendes Plus Paket:
Technologische Anforderungen:
- Installation einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien,
- Installation eines stationären Batteriespeichersystems (Stromspeicher),
- Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,
- Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface in jeder Wohneinheit.
Kombinierbar mit Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431).
Zulässige Stromerzeugungsanlagen:
- Photovoltaikanlagen,
- kleine Windkraftanlagen (Wind-Energie-Anlagen nach DIN V 18599 –9),
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden,
- oder eine Kombination der vorgenannten Technologien.
Anforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag und die nutzbare Speicherkapazität:
- Mindestanforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag: 500 kWh/a je Wohneinheit zuzüglich 10 kWh/a je Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN.
Mindestanforderung an die nutzbare Speicherkapazität:
- 500 Wh je Wohneinheit zuzüglich 10 Wh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN,
- bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und kleinen Windkraftanlagen: elektrische Leistung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagebeziehungsweise der Windkraftanlage multipliziert mit einer Stunde ("einfache Stundenleistung").
Der Stromertrag der stromerzeugenden Anlage muss nach DIN V 18599:2011-12 und den weiteren Maßgaben des § 5 EnEV bilanziert werden.
Der in der Bilanz anrechenbare Strom aus erneuerbaren Energien muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt werden.


Informieren Sie sich auf unseren Seiten über unser umfassendes Leistungsangebot und nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular!

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Kontakt:
FIBAV Vertriebspartner
Joachim Schmidt Immobilien
Joachim Schmidt
Kornmarkt 9
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464 - 277162
Fax: 03222 - 8002 035
Funk: 0172 - 8108 468
Internet: www.immobilienhunter.de
E-Mail: info@immobilienhunter.de

Wir suchen ständig neue Immobilien (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Villen, Anlageobjekte, Wohnanlagen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Baugrundstücke, Feriengrundstücke, Gewerbeobjekte, Gewerbegrundstücke, Gastronomieobjekte) und landwirtschaftliche Flächen (Ackerland, Wiese, Wald, Streuobstwiesen, Weinberge) für unsere Kunden!



 Aktuelle Top-Angebote der Telekom, Online-Vorteile, Attraktive Prämien